Grundsätze


Eltern

Alle Eltern der Grundschule „Am Heinrichsplatz“ dürfen und sollen aktiv das Schulleben mitgestalten. Wir freuen uns sehr über jede kleine und große Unterstützung!

 

Besonders unterstützen uns der Schulförderverein, der Elternrat und Schulelternrat. Die gewählten Elternvertreter nehmen an Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen, Klassen- und Zeugniskonferenzen teil.

Schuleingangsphase

Die flexible Schuleingangsphase (SEP) umfasst den Lernstoff der 1. und 2. Klasse. Die Kinder können diesen Lernstoff regulär in zwei Jahren, in Ausnahmen in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen. Das ermöglicht jedem Kind, in seinem eigenen Tempo zu lernen, je nachdem wieviel Zeit es benötigt. Mindestens 1x im Jahr werden Elterngespräche angeboten, um die Sorgeberechtigten über den individuellen Lern- und Entwicklungsstand des Kindes zu informieren. Gern geben wir Hinweise, wie das Lernen im häuslichen Bereich unterstützt werden kann.



Klasse 3 und 4

Wir bereiten unsere größeren Schüler zielgerichtet auf das zunehmend selbstständige Lernen vor. Die Kinder gewöhnen sich an verschiedene Medien und Lernformen, aber auch allmählich an komplexere Aufgabenstellungen und umfangreichere Hausaufgaben, damit der Übergang in die weiterführenden Schulen erfolgreich gelingen kann.

Klassenlehrerprinzip

Der Klassenlehrer führt die Klasse vom ersten bis zum vierten Schuljahr, wenn es die schulorganisatorischen Bedingungen zulassen. Fachlehrer werden in allen Klassenstufen eingesetzt. 



Unterrichtsmethoden

Der Lehrer hat freie Methodenwahl.

 

Offener Unterricht ermöglicht den Schülern eine starke Beteiligung an der Planung und Realisierung ihres Lernens sowie einen Abbau von Lehrerzentriertheit. In der Praxis sind die Formen der Öffnung immer nur Teil der pädagogischen Realität und gekoppelt mit geschlossenen Phasen. Die methodische, thematische und institutionelle Öffnung ist unser dauerhaftes Ziel.

 

Gruppenunterricht ist eine Sozialform des Unterrichts, bei der durch zeitlich begrenzte Teilung des Klassenverbandes in mehrere Abteilungen arbeitsfähige Kleingruppen entstehen, die gemeinsam an der vom Lehrer gestellten Aufgabenstellung arbeiten, sich austauschen und ergänzen. Ihre Arbeitsergebnisse können in späteren Unterrichtsphasen vom Klassenverband genutzt werden.

 

Im Frontalunterricht wird der Lehrstoff in Form des Lehrervortrags vermittelt. 

 

Das Lernen in der Partnerarbeit wird durch Arbeitsaufträge ausgelöst und weitgehend gesteuert. Sowohl beim arbeitsteiligen als auch beim arbeitsgleichen Verfahren sollten die Aufgabenstellungen einen Gruppenprozess erfordern und bewirken.

Projektorientiertes Lernen bedeutet, Aufgabenschwerpunkte ohne fächerspezifische Zuordnung in den Unterrichtsmittelpunkt zu stellen. Um diesen Inhalten Raum zu geben, eignen sich vor allem Projektwochen oder projektorientierte Unterrichtseinheiten. Im Anschluss kann eine Präsentation des Projekts stattfinden. Wesentlich für das Gelingen ist die aktive, unterstützende Mitarbeit der Eltern.

 

Werkstattunterricht bezeichnet nach Jürgen Reichen eine Form offenen Unterrichts. Bei der Arbeit imWerkstattunterricht entspricht die Lernwerkstatt einer Lernumwelt. Den Schülern stehen hier viele verschiedene Lernsituationen und -materialien, geeignet für unterschiedliche Sozialformen, zur Verfügung.

 

Alle hier genannten Unterrichtsmethoden fließen in den Schulalltag ein. Keine davon dominiert, alle ergänzen und bereichern sich.

Grundsätze der Leistungsbewertung

Von allen Schülern werden Leistung abverlangt, die Anstrengungsbereitschaft, Fleiß, Sorgfalt und Ausdauer erfordern. Jeder Schüler wird entsprechend seiner individuellen Lernvoraussetzungen gefordert und gefördert. Individuelle Lernfortschritte werden berücksichtigt und gewürdigt. Grundlage der schulischen Arbeit und Bewertung ist der schulinterne Lehrplan. 

 

1. Klasse 

Die Einschätzung erfolgt ohne Zensuren. Durch motivierendes Lob, Stempel, Aufkleber und ähnliches wird den Kindern eine Rückmeldung über ihre Lernfortschritte und ihr Lern- und Sozialverhalten gegeben.

 

2. Klasse

Im 1. Halbjahr werden die Fächer Mathematik und Deutsch benotet, alle anderen Fächer verbal eingeschätzt. Im 2. Halbjahr setzt die Benotung für alle Fächer ein. 

 

3. und 4. Klasse

Klassenarbeiten 

Einmal pro Halbjahr werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Klassenarbeiten geschrieben. 

 

Unterrichtsbegleitenden Bewertung

Andere Bewertungen ergeben sich aus Tests, Vorträgen, Mitarbeit usw.

 

Englisch

Die Bewertung erfolgt in Klasse 3 verbal, ab Klasse 4 durch Noten.



Fördermaßnahmen

• Binnendifferenzierung im Unterricht und durch Doppelbesetzung

• Förderunterricht (APS-Stunden)

• Förderunterricht in Kleingruppen (schulspezifischer Unterricht SSU)

• Lernentwicklungsdokumentation

• Förderpläne für einzelne Schüler

Arbeitsgemeinschaften

Einmal wöchentlich findet für alle Klassen eine jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaft statt.

Das Angebot umfasst die Bereiche Sport.

 

Basketball: Ansprechpartner Herr Schimpfermann

Fußball: Ansprechpartner Herr Kurth

 



Regeln an unserer Grundschule

In unserer Schule gibt es viele Menschen. Damit alle in Ruhe arbeiten und lernen und sich dabei wohl fühlen können, brauchen wir Regeln, an die sich jeder hält.

 

Hausordnung für Schüler

1. Verhalte dich rücksichtsvoll zu allen und grüße Erwachsene zuerst!

 

2. Verabschiede deine Eltern vor der Schultür!

 

3. Fahre mit dem Fahrrad nur mit schriftlicher Genehmigung deiner Eltern zur Schule!

 

4. Beachte alle Weisungen der Aufsicht und anderer Erwachsener!

 

5. Halte unsere Schule und das Schulgelände sauber! 

            

6. Verhalte dich während der Unterrichtszeiten ruhig im Schulhaus!

 

7. Erscheine pünktlich bis 7.20 Uhr zum Einlass! Bei schlechten Witterungsverhältnissen erfolgt der Einlass ins Foyer durch die Aufsichtsperson.

 

8. Halte dich als Frühhortkind vor dem Unterricht nur im unteren Hortbereich auf.

 

9. Beginnt der Unterricht zur 2. Stunde, melde dich pünktlich 7.20 Uhr zur Betreuung an oder nutze den Einlass ab 8.10 Uhr!

 

10. Melde der Aufsicht unverzüglich Unfälle, Verletzungen und grobe Verstöße!

 

11. Während des Unterrichts wird in der Regel nicht gegessen und getrunken!

 

12. Halte dich während der kleinen Pausen in der Regel im Klassenraum auf, während der Hofpause auf dem Hof!

 

13. Verlasse deinen Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber! Stelle den Stuhl hoch!

 

14. Die Fenster sind beim Verlassen der Räume durch die Aufsicht zu schließen. Kindern ist das Betätigen der Fenster untersagt.

 

15. Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist untersagt!

 

16. Verlasse das Schulgelände nur nach Absprache mit der Aufsicht!

 

17. Bewahre Geld und Wertsachen eigenverantwortlich auf! Es besteht kein Schadensersatz. Spielsachen bleiben zu Hause.

 

18. Benutze während der Schulzeit ausschließlich das Telefon im Büro!

 

19. Im schulischen Bereich ist die Verwendung sozialer Medien (Facebook, WhatsApp u.a.) untersagt. Die Nutzung von WhatsApp ist rechtlich erst ab 12 Jahren zulässig.

 

20. Erledige alle Hausaufgaben pünktlich, vollständig und sauber! Führe sorgsam und  regelmäßig dein Hausaufgabenheft.

 

21. Halte deine Arbeitsmaterialien und Leihbücher ordentlich und vollständig bereit!

 

22. Behalte dein Lächeln und deinen Humor!

Hausordnung für Eltern

1. Bitte melden Sie sich im Sekretariat an über Sprechfunk an.

 

2. Bitte fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes im Tagesablauf. Vertrauen Sie auf die Hilfe durch das Schulpersonal.

 

3. Bitte beachten Sie die Einlass- und Betreuungszeiten. Alle Mitarbeiter sind im Unterricht.

 

4. Bitte melden Sie bei Bedarf Elterngespräche an. Wir möchten uns dafür Zeit nach dem Unterricht nehmen.

 

5. Klären Sie bitte Anliegen mit den zuständigen Ansprechpartnern.

 

6. Bitte melden Sie uns Unfälle umgehend und geben Sie uns Rückmeldungen, wenn Ihr Kind dazu von einem Arzt untersucht wurde (Versicherungsschutz).

 

7. Bitte melden Sie uns umgehend ansteckende Krankheiten oder Ungeziefer.

 

8. Bitte melden Sie bei Krankheit Ihr Kind einmalig über Schoolfox ab. Geben Sie bei Rückkehr Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrerin (Name, Dauer, Grund, Unterschrift) mit.

 

9. Die Essenabmeldung erfolgt durch die Eltern direkt beim Essenanbieter. 

 

10. Richten Sie Freistellungsanträge bitte an die Schulleiterin auf A4 mit Zeitraum und Begründung. Vor oder nach Ferien- oder Feiertagen dürfen keine Freistellungen gewährt werden.

 

Die Hausordnung unterliegt den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Aufsichtspflicht.



Schulgesetz § 43 Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

(1) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung von Erziehungsberechtigten und Schule für die Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit… Erziehungsberechtigte haben die Schülerinnen und Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten. 

 

Bitte unterstützen Sie die Arbeit in der Schule.

Die Erziehungsaufgabe ist gemeinsamer Auftrag von Elternhaus und Schule.

 

Bitte halten Sie Kontakt zur Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und nehmen Sie möglichst an allen Elternversammlungen der Klasse teil. Unterstützen Sie die Elternvertretung in ihren Aktivitäten. 

 

Kontrollieren Sie regelmäßig die Schultasche, das Sportzeug und andere Materialien auf Vollständigkeit.

 

Bitte beachten Sie alle schulischen Mitteilungen in SchoolFox, in Ihren Mails, im Mitteilungsheft, in der Postmappe bzw. im Hausaufgabenheft.

Bitte beachten Sie Regeln der Schulordnung.

Beschwerden

Wir möchten uns ausreichend Zeit für Ihre Sorgen, Nöte und Anliegen nehmen. Gern vereinbaren Sie wir einen persönlichen Termin. Wenden Sie sich bitte zuerst an den Fachlehrer bzw. Klassenlehrer. Sollte dort Ihr Anliegen noch nicht ausreichend geklärt werden, richten Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung. Wir versuchen zeitnah einen Gesprächstermin zu finden.

 

Bitte beachten Sie:

 

• Eltern haben gegenüber fremden Kindern keinerlei Weisungsbefugnis.

• Beschwerden von Eltern über Eltern müssen diese untereinander klären.



Kooperationspartner

Hort, Kita, Stadtverwaltung, Bibliothek, Theater, Ökogarten, Verkehrsgarten u.a.